FÜR NEUMIETER & NEUBERLINER
NACHSENDEAUFTRAG
Ein Nachsendeauftrag macht Sinn, denn man muss sich nach einem Umzug keine Gedanken machen, dass wichtige Post nicht zugestellt wird.
Gut zu wissen: Auch in sensiblen Situationen ist ein Nachsendeauftrag sinnvoll, zum Beispiel für Briefsendungen aufgrund eines Sterbefalls oder eines Umzugs in ein Pflegeheim.
ANMELDUNG & UMMELDUNG
Bitte rufe die Bürgertelefon-Hotline 115 an und vereinbare einen Termin für die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. Die Wohnungsgeberbestätigung erhältst Du nach der erfolgten Wohnungsübergabe auf Anfrage bei uns.
RUNDFUNKBEITRAG
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Ermäßigung oder Befreiung zu beantragen.
STROM ANMELDEN
Bitte schließe einen Vertrag bei einem Stromanbieter Deiner Wahl ab. Hier empfiehlt sich die Suche über eines der gängigen Vergleichsportale. Der Vertragsbeginn bzw. der Beginn der Stromlieferung ist der Mietvertragsbeginn. Teile dem Stromanbieter die Zählernummer und den Stand, sowie Deine neue Adresse und Deinen Namen mit.
Die erforderlichen Angaben erhältst Du zur Wohnungsübergabe mit dem Protokoll.
INTERNET & TELEFON ANMELDEN
Ohne Internet in das neue Zuhause? Für viele ist ein Alltag ohne Internet nicht mehr denkbar. Rückt der Umzugstag näher und Du möchtest nicht eine lange Zeit ohne Internet und Telefon in Deinen neuen vier Wänden sein, erkunde Dich vorab bei Deinem bisherigen oder neuen Anbieter.
WOHNUNGSÜBERGABE
Der Termin für die Wohnungsübergabe ist mit dem zuständigen Hauswart zum Mietvertragsbeginn zu vereinbaren. Die Übergabe der Schlüssel und der Wohnung erfolgen nach Überweisung der ersten Miete und der Kaution.
FÜR MIETER
BETRIEBS & HEIZKOSTEN
Zu den Betriebskosten einer Wohnung gehören alle Kosten, die auf den Mieter umlegbar sind und die notwendigsten Kosten, welche die Wohnung “in Betrieb” halten und regelmäßig anfallen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für die Müllentsorgung, für die Straßenreinigung, für den Hauswart und die Heizkosten. Diese Kosten müssen die Mieter zusätzlich zur Grundmiete bezahlen. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen, besonders bei der Energieversorgung, entwickeln sich die Nebenkosten immer mehr zur „zweiten Miete“. Daher sind unsere Betriebskostenabteilung, unsere Haushandwerker und wir immer bestrebt, Möglichkeiten zur Kosteneinsparung zu erkennen und umzusetzen. Aber auch jeder Mieter kann zur Einsparung von Kosten beitragen, indem zum Beispiel darauf geachtet wird, Energie und Wasser zu sparen, den Müll korrekt zu trennen, keinen Sperrmüll achtlos vor die Tür zu stellen usw..
VERSICHERUNG
Wir empfehlen vor allem zwei Versicherungen:
Haftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung ist so wichtig, weil jeder Mensch per Gesetz dazu verpflichtet ist, für alle Schäden, die von ihm verursacht wurden, zu haften und mit seinem Privatvermögen dafür aufzukommen. Das gleiche gilt auch bei versehentlichen Missgeschicken.
Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die Schutz für das persönliche Inventar, zu denen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände gehören, gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus bietet.
HEIZEN & LÜFTEN
Wenn es kalt ist, kann mithilfe der Heizkörper die Wohnung gewärmt werden. Reguliere die Heizkörper über die Thermostate bzw. die Steuerungselemente. Bitte denke dabei daran, dass Du die verbrauchte Energie bezahlen musst (Betriebskosten) und dass es ratsam ist, dazu beizutragen, so viel wie möglich Energie einzusparen und nicht unnötig zu verschwenden.
Kochen, Wäsche waschen, Duschen oder Baden verursachen feuchte Luft in der Wohnung. Damit kein Schimmel entsteht, solltest Du regelmäßig lüften. Wir bitten Dich, mindestens drei- oder viermal am Tag die Fenster 5-10 Minuten weit zu öffnen. Um Energie zu sparen, empfehlen wir, während des Lüftens die Heizung auf Null (0) zu drehen. Sind die Fenster wieder zu, kann der Heizkörper wieder aufgedreht werden. Bitte achte darauf, dass durch das Waschen und Trocknen der Wäsche keine Schäden an der Wohnung entstehen – wie beispielsweise Schimmel oder Wasserschäden auf Fußböden oder an Wänden.
TRINKWASSER
Zur Erhaltung der Trinkwasserhygiene im gesamten Wohngebäude ist gemäß VDI/DVGW 6023 vom April 2013 zwingend der „bestimmungsgemäße Betrieb“ der gesamten Trinkwasseranlage auch vom Mieter zu gewährleisten. Deswegen muss auch der Mieter dafür Sorge tragen, dass ein regelmäßiger und vollständiger Wasserwechsel (= bestimmungsgemäßer Betrieb) an jeder Wasserentnahmestelle in der Wohnung durchgeführt wird.
Bei einer längeren Abwesenheit ab einem Tag ist es immer angebracht, Wasser ablaufen zu lassen (bis das Wasser spürbar kühler/heißer wird). Nach Rückkehr ab einer Abwesenheit von mehr als zwei Tagen muss immer das Trinkwasser warm und kalt an allen Entnahmestellen jeweils fünf Minuten fließen.
Für Fälle längerer Abwesenheit (Urlaub, Dienstreise, etc.) sollte immer dafür Sorge getragen werden, dass ein bevollmächtigter Dritter diesen Aufgaben nachkommt.
UMBAUTEN
Bitte nehme niemals eigenmächtig Veränderungen oder Umbauten in den angemieteten Räumlichkeiten vor. Das gilt insbesondere für sämtliche strom- oder wasserführenden Leitungen. Spreche bitte unbedingt mit uns und hole unsere schriftliche Zustimmung ein, falls etwas verändert werden soll.
HAUSTIERE
Wer sich einen Hund oder eine Katze anschaffen möchte, muss vorher die Genehmigung vom Vermieter bzw. der Verwaltung einholen. Hunde & Katzen sind grundsätzlich willkommen. Aber wenn mehrere Menschen unter einem Dach leben, müssen wir die verschiedenen Interessen abwägen.
Die Haltung von Kampfhunden und Kampfhundmischlingen ist grundsätzlich nicht gestattet. Kleintiere, wie z.B. Hamster, Zierfische, und Wellensittiche bedürfen keiner Genehmigung.
BRANDSCHUTZ
Offenes Feuer in der Wohnung, auf dem Balkon, im Haus oder auf Freiflächen ist nicht erlaubt. Sicherheitstechnische Einrichtungen, wie z.B. im Brandfall automatisch öffnende Fenster (im Treppenhaus), dürfen nicht manipuliert werden, da sonst im Brandfall der Rauch nicht abziehen kann. Weiterhin achte bitte darauf, dass der Balkon nicht für Lagerzwecke geeignet ist.
HAUSMEISTER
Jedes Haus wird von einem Hauswart betreut.
Die Kontaktdaten Deines zuständigen Hauswartes sind im Hausaushang hinterlegt.
MÜLLTRENNUNG
Die gelbe Tonne bzw. Verpackungsmüll/grüner Punkt
Was rein darf: Plastikverpackungen, Plastikverschlüsse, Plastikflaschen, Getränkekartons, Thermoboxen für Essen zum Mitnehmen...
Die blaue Tonne bzw. Papiertonne
Was rein darf: Bücher, Kartonage, Papier, Telefonbücher, Zeitungen, Magazine, Faltschachteln, Umzugskartons…
Die grüne Tonne bzw. Glasmülltonne
Was rein darf: Flaschen, z.B. für Saft, Wein, Essig, Gläser, z.B. für Marmelade- oder Babynahrung, Konservengläser, Verpackungen aus Glas, Parfümflacons, Arzneimittelflaschen…
Die braune Tonne bzw. Biotonne
Was rein darf: Blumen, Eierschalen, Obst, Gemüse, Teebeutel, Kaffeesatz, Laub, Schnittgut, Rasen, Küchenpapier, Brotreste…
Die schwarze Tonne bzw. Restmüll
Was rein darf: Glühbirnen, Zigarettenreste, benutzte Taschentücher, schmutziges Papier, Windeln... Mülltrennung schont die Umwelt und spart Geld. Bei den Nebenkosten ist die Leerung der Restmülltonne ein großer Posten. Somit heisst das: Je sorgfältiger der Müll getrennt wird, desto seltener muss die Tonne entleert werden – die Nebenkosten sinken und zugleich die Umwelt schonen.
IM NOTFALL
Schlüsselverlust
Bei Schlüsselverlust Ihres Wohnungstürschlüssels ohne die Möglichkeit wieder in die Wohnung zu gelangen, rufen Sie bitte einen Schlüsseldienst auf eigene Kosten. Bitte zeigen Sie im Nachgang den Verlust des Schlüssels bei uns an.
Sollte einer von mehreren Haustürschlüsseln verloren gegangen sein, Sie aber weiterhin Zutritt zu Ihrer Wohnung haben, so treten Sie bitte mit uns in Kontakt um das weitere Vorgehen abzusprechen. In den meisten Fällen reicht eine Genehmigung zur Nachfertigung der Schlüssel aus.
Feuer/Brand
Offene Flammen, Feuer, offene Zündquellen und Rauchen können Gründe für einen Brand sein.
Verhalten im Brandfall
- Ruhe bewahren
- Handfeuermelder betätigen
- Notruf 112
- In Sicherheit bringen
- Gefährdete Personen warnen/ Hausalarm betätigen
- Hilflose mitnehmen
- Türen schließen
- Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
- Aufzug nicht benutzen
- Sammelstelle aufsuchen
- Auf Anweisungen achten
- Löschversuch unternehmen
- Feuerlöscher benutzen
- Löschschlauch benutzen
- Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung benutzen (z.B. Löschdecke)
TIPPS & TRICKS
ENERGIE & HEIZKOSTEN SPAREN
- Lüfte sämtliche Räume gerade während der Heizperiode täglich mindestens zweimal.
- Überprüfe, welche Raumtemperatur Du wirklich benötigst. Drossele die Heizkörper für die Nachtzeit, aber schließe die Ventile nicht vollständig.
- Halte die Türen von beheizten Zimmern geschlossen.
- Schließe nachts die Jalousien, Vorhänge und Rollos.
- Stelle keine Möbel vor die Heizkörper.
- Gehe bewusst mit warmen Wasser um. Beispielsweise genügt zum Waschen der Hände oft Kaltwasser.
- Stelle die Raumbeleuchtung, soweit noch nicht geschehen, auf Sparlampen um.
- Schalte elektrische Geräte nach Gebrauch vollständig aus.
Verzichte möglichst auf Stand-by-Funktionen.
MÜLL & SPERRMÜLL
Der Mieter ist verpflichtet seinen Müll ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Die Kosten für die Müllentsorgung tragen alle Mietparteien gemeinsam und zahlen sie mit den Betriebskosten. Somit werden die Entsorgungskosten für illegal abgestellten Sperrmüll auch auf alle Mieter verteilt.
Wenn Du Deinen Sperrmüll selbst entsorgen möchtest, kannst Du bis zu 3 Kubikmeter (entspricht etwa einer Kofferraumladung eines Multivan) gebührenfrei zu einem der Recyclinghöfe bringen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, gegen Gebühr den Sperrmüll abholen zu lassen.
TELEFONISCHE SPRECHZEITEN
Montag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
In dieser Zeit erreichst Du unsere Hausverwalter/in telefonisch. Jedoch kann es bei hohen Anrufaufkommen passieren, dass der Anruf nicht entgegen genommen werden kann.
Dann sende uns bitte eine E-Mail und der/die zuständige Verwalter/in werden sich Deinem Anliegen annnehmen.